Märzgedanken eines Vorarlberger Dermatologen in der Kassenpraxis

Feststellung, dass seit Wochen-weil zu viele PatienInnen betreut wurden-von der ÖGK, aufgrund der degressiven Honorierung der Kassenärzte, nur noch die Hälfte des Honorars wie zu Beginn des Quartals bezahlt werden.

Mitteilung der Ärztekammer, dass aufgrund der Statuten des Wohlfahrtsfonds, Kassenverträge mit Erreichen des 65.Lebensjahres zurücklegt werden müssen, da ansonsten keine Ärztekammerpension ausbezahlt wird, mit dem Argument, dass die Ärzte, die einen Kassenvertrag möchten, behindert würden.

Mitteilung der Ärztekammer, dass die Dermatologie anders als die Allgemeinmedizin, die Ophthalmologie und Pädiatrie nicht förderungswürdig ist und somit die eine Tätigkeit als Lehrpraxisinhaber nicht bezahlt wird und zudem der Lehrpraktikant vom Inhaber zu bezahlen ist.

Trotz allem, der absolute Wille auch Randgruppen der Gesellschaft betreuen zu wollen, ist jeden Tag Motivation als Kassenarzt zu arbeiten.

Manfred Hinteregger